VISCOMA

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Viscoma GmbH

Stand: 02.09.2025

Präambel: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen von Viscoma GmbH, Admiralstraße 23, 44265 Dortmund (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen werden. 

1.2 Der Auftragnehmer schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Er schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. 

1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. 

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung – nicht an.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang 

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der strategischen Marketingberatung, operative Marketingdienstleistungen sowie den Aufbau und die Weiterentwicklung von Marketingteams. 

2.2 Der spezifische Leistungsumfang, der Zeitplan und die Vergütung sind Gegenstand individueller Angebote und Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Rechtlicher Hinweis zu Leistungen: Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Grundlage eines Dienstvertrages im Sinne des § 611 BGB. Insbesondere bei Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings (z.B. Schaltung von Werbeanzeigen bei Google, Meta, LinkedIn; Suchmaschinenoptimierung) wird ausdrücklich kein konkreter wirtschaftlicher Erfolg (wie z.B. eine bestimmte Anzahl an Neukunden, Leads oder Mitarbeitern oder eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen) garantiert. Der Auftragnehmer schuldet das fachmännische Bemühen, die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Marktentwicklungen und die individuellen Voraussetzungen des Auftraggebers sind vom Auftragnehmer nicht zu beeinflussen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. 

3.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und entstehen hierdurch Verzögerungen oder Mehraufwand, verlängern sich vereinbarte Fristen und Liefertermine angemessen. Den hierdurch entstehenden Mehraufwand kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber zu einem Stundensatz von 180,00 EUR zzgl. USt. gesondert in Rechnung stellen.

§ 4 Nutzungsrechte, Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Designs, Texte, Konzepte, Vorlagen) ein. Soweit nicht anders vereinbart, wird ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt. 

4.2 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Nutzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 

4.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse (insbesondere Vorlagen und Templates) für seine internen Zwecke anzupassen und zu verändern. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Gewährleistung oder Haftung für die Funktionsfähigkeit oder Korrektheit von Inhalten, die vom Auftraggeber verändert wurden. 

4.4 Die Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung von Schulungsmaterialien, Videoaufzeichnungen von Meetings oder Workshops durch den Auftraggeber ist untersagt. 

4.5 Alle Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Arbeitsergebnisse und die damit verbundenen Rechte Eigentum des Auftragnehmers.

§ 5 Abnahme und Korrekturschleifen

5.1 Nach Ablieferung eines Arbeitsergebnisses hat der Auftraggeber dieses unverzüglich zu prüfen. Die Leistung gilt als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung schriftlich oder in Textform Mängel rügt. 

5.2 Soweit nicht im Angebot anders vereinbart, sind drei (3) Korrekturschleifen für konzeptionelle und kreative Leistungen im vereinbarten Honorar enthalten. Jede weitere Korrekturschleife sowie grundlegende Änderungen nach bereits erfolgter Freigabe werden nach Aufwand gemäß § 3 Ziffer 2 berechnet.

§ 6 Vergütung, Fremdkosten und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung wird individualvertraglich im jeweiligen Angebot vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer seine Leistungen im Voraus in Rechnung. Einmalige Projektleistungen werden unmittelbar nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt. Laufende Betreuungsleistungen (Retainer) werden jeweils zum Beginn des Monats für den betreffenden Monat abgerechnet. Abweichende Zahlungsmodalitäten, insbesondere Abschlagszahlungen bei größeren Projekten (z.B. 50 % bei Auftragserteilung und 50 % bei Abnahme), können im individuellen Angebot vereinbart werden.

6.3 Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.4 Fremdkosten, insbesondere Budgets für Werbeanzeigen (z.B. Google Ads, Meta Ads) und Kosten für Lizenzen von Drittanbietern (z.B. Software, Stockfotos), sind nicht in der Agenturvergütung enthalten. Solche Kosten werden als durchlaufende Posten behandelt und dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Fremdkosten Vorkasse zu verlangen. Der Auftraggeber ist als Lizenznehmer für die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen und die fristgerechte Zahlung von Verlängerungsgebühren verantwortlich.

§ 7 Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

7.2 Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. 

7.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit (insb. marken-, wettbewerbs- und datenschutzrechtlich) der von ihm freigegebenen Inhalte und Kampagnen selbst verantwortlich.

§ 8 Vertraulichkeit 

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. 

8.2 Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. Sofern die Parteien eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) unterzeichnen, gehen deren Regelungen den Bestimmungen dieses Paragraphen vor.

§ 9 Eigenwerbung und Referenznennung

9.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer mit Auftragserteilung das Recht, den Namen des Auftraggebers und dessen Logo als Referenz für die Eigenwerbung auf der Website und in anderen Marketingmaterialien des Auftragnehmers zu verwenden.

9.2 Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Sofern eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschlossen wird, die dieser Klausel widerspricht, gehen die Regelungen der NDA vor.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

10.1 Die Vertragsdauer für einmalige Projekte endet mit der vollständigen Erbringung der Leistung. 

10.2 Für Verträge über laufende Betreuungsleistungen (Retainer) gilt, soweit nicht anders vereinbart, eine Mindestvertragslaufzeit von sechs (6) Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen (1) weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechzig (60) Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. 

10.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 11 Leistungsunterbrechung durch den Auftraggeber (Pausierung)

11.1 Eine vom Auftraggeber gewünschte Unterbrechung oder Pausierung von laufenden Betreuungsleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

11.2 Eine vereinbarte Pausierung ist für einen maximalen zusammenhängenden Zeitraum von drei (3) Monaten möglich. Während der Pausierung ruhen die beidseitigen Hauptleistungspflichten. Die vereinbarte Vertragslaufzeit sowie Kündigungsfristen werden durch die Pausierung unterbrochen und setzen sich nach deren Ende fort. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Dauer der Pausierung.

11.3 Nimmt der Auftraggeber die beauftragte Dienstleistung nach Ablauf der maximalen Pausierungsfrist von drei Monaten nicht wieder auf und entscheidet sich auch nicht für die Beauftragung einer alternativen, gleichwertigen Dienstleistung des Auftragnehmers, so gilt der Vertrag als vom Auftraggeber gekündigt.

11.4 In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, 60 % der vereinbarten Nettovergütung für die verbleibende Restlaufzeit des Vertrages als pauschalierten Schadensersatz geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist

§ 12 Schutz vor Abwerbung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer der Zusammenarbeit der Parteien sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach deren Beendigung, keine Mitarbeiter oder wesentliche freie Mitarbeiter (Subunternehmer) des Auftragnehmers, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses tätig waren, abzuwerben oder anzustellen.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. 

13.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

13.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail benachrichtigt und auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen.